"Bedenkt: den eigenen Tod, den stirbt man nur, doch mit dem Tod der anderen muss man leben."

- Mascha Kaléko, aus Gedicht "Memento"

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Kosten einer Bestattung


Die Vorstellungen über die Form der eigenen Bestattung oder die der eigenen Angehörigen sind geprägt durch Geschmack, Bildung, Wert- und Glaubensüberzeugungen sowie die gesellschaftliche Stellung. Die individuellen Wünsche bestimmen, in welchem Rahmen die Bestattung ausfallen wird. Eine pauschale Kostenaufstellung ist daher nicht möglich und auch in einem ersten Telefonat können nicht alle Kosten vorhergesagt werden, denn einige sind variabel und in der Höhe nicht absehbar.

In einem persönlichen Beratungsgespräch, in dem wir uns über Ihre Vorstellungen oder bereits festgelegten Verfügungen unterhalten, lassen sich die Positionen genau erfassen. Gerne erstellen wir Ihnen daraus eine umfassende Kostenübersicht nicht nur unserer Leistungen, sondern der gesamten Bestattung –
Grundsätzlich werden die Kosten einer Bestattung in drei Gruppen unterteilt:

  • Eigen- und Dienstleistungen des Bestattungshauses

    • Lieferung des Sarges, die Sargausstattung, Bestattungsbekleidung, Sargkreuze, Schmuckurnen usw
    • Alle Dienstleistungen, die mit der Versorgung und Überführung von Verstorbenen verbunden sind
    • Terminierung, Organisation, Vorbereitung und Begleitung bei der Bestattung bzw. der Trauerfeier
    • Ggf. Sarg- bzw. Urnenträger
    • Trauerdrucksachen und Nachrufe
    • Erledigung aller Formalitäten
    • Betreuung vor und nach der Trauerfeier bzw. Bestattung.
  • Fremdleistungen

    • Ärztliche Kosten für die Ausstellung des Totenscheines
    • Gärtnerarbeiten (Grabaushub, Dekorationen, Erstherstellung der Grabstätte)
    • Floristikleistungen (Kränze, Gestecke, Sarg- bzw. Urnenschmuck usw.)
    • Sarg- und Urnenträger
    • Musikalische Umrahmung der Trauerfeier (Orgelspiel, Solisten, Sänger)
    • Gestaltung der Trauerfeier durch einen Trauerredner
    • Zeitungsanzeigen
    • Nachfeier im Restaurant (Kaffeetafel)
    • Grabpflege
  • Öffentliche Gebühren

    • -Friedhofsgebühren: Bestattung (Grabaushub), Grabnutzung / Verlängerung Nutzungsrecht, Nutzung von Kühlzellen, Aufbahrungsraum, Kapelle, Orgel, Sargträger
    • Gebühr für die vorgeschriebene zweite amtsärztliche Leichenschau (nur bei Einäscherung) 
    • Krematoriumsgebühr für die Einäscherung
    • Standesamtliche Gebühren für die Sterbeurkunden
  • Hinweis

    Pauschalpreisangebote für eine Bestattung in Zeitungen oder im Internet nennen nicht den Endpreis, sondern in der Regel lediglich einen ungefähren Preisrahmen für einen Teil der Bestattungskosten.

Kostentragungspflicht


Zunächst ist immer der jeweilige Besteller / Auftraggeber einer Leistung kostentragungspflichtig.


Ansonsten gilt folgende Rangfolge:


  • Der Erbe des Verstorbenen (§ 1968 BGB)
  • Der Vater des nichtehelichen Kindes beim Tode der Mutter infolge Schwangerschaft oder der Entbindung (§ 1614m BGB).
  • - Die Unterhaltspflichtigen, also Ehegatten und in gerader Linie Verwandte (§ 1615 Absatz 2 BGB) sowie derjenige, der in Erfüllung einer sich aus den Bestattungsgesetzen der Länder ergebenden öffentlich-rechtlichen Bestattungspflicht die Bestattung veranlasst hat.


In der Regel sind dies die nahen Angehörigen des Verstorbenen in folgender Reihenfolge:


  • Die Ehegatten
  • Eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner nach dem 
    Lebenspartnerschaftsgesetz
  • Volljährige Kinder nach deren Alter
  • Eltern
  • Volljährige Geschwister nach deren Alter
  • Großeltern
  • Volljährige Enkelkinder nach deren Alter

Kostenübernahme durch das Amt für soziale Dienste (früher Sozialamt): "Sozialbestattung"


Es übernimmt die Bestattungskosten oder anteilige Bestattungskosten nur, wenn ein bestattungspflichtiger Angehöriger einen Antrag auf Kostenübernahme stellt und nach Vorlage von Unterlagen über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse Bedürftigkeit nachweisen kann (d. h. wenn ihm die Kostentragung nicht zugemutet werden kann).


Normalerweise muss die Zusage der Kostenübernahme durch das Sozialamt vor der Bestattung vorliegen (dem Bestatter nachgewiesen werden).

Der Standard für Sozialbestattungen umfasst folgende Leistungen:

  • Wahl zwischen Erd- und Feuerbestattung
  • Überführungskosten, Kosten der Kremation
  • Sarg
  • Deckengarnitur
  • Versorgung des Leichnams
  • Aufbewahrung des Leichnams
  • Bestatterleistungen wie die Beschaffung von Urkunden
  • Kapellen-/ Trauerhallennutzung
  • Sargträger
  • Orgelspiel
  • Trauerredner oder geistliche Begleitung der Trauerfeier
  • Friedhofs- und Bestattungsgebühren des örtlichen Friedhofs
  • Erstanlage der Grabstelle (Pflanzen, Grabkreuz oder Grabkissen)

(Die einzelnen Leistungen und Preise hierfür werden von Stadt zu Stadt unterschiedlich gehandhabt - teils haben die Kommunen Rahmenverträge mit bestimmten Bestattungsunternehmen geschlossen).

Nicht anerkannte Leistungen:

  • Dauergrabpflege
  • Trauerkleidung
  • Reisekosten für Trauergäste
  • Trauerkaffee
  • Zeitungsanzeigen
  • Kostenpauschalen" ohne gesonderten Nachweis


Auf jeden Fall muss bei einer Beauftragung eines Bestatters dieser informiert werden, wenn geplant ist, beim Sozialamt einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen.


Idealerweise erfolgt zuerst der Besuch beim Sozialamt und dann beim Bestatter mit einer Kostenübernahmeerklärung des Sozialamtes.

Rufen Sie uns an und lassen Sie sich von uns beraten.

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