Die Vorstellungen über die Form der eigenen Bestattung oder die der eigenen Angehörigen sind geprägt durch Geschmack, Bildung, Wert- und Glaubensüberzeugungen sowie die gesellschaftliche Stellung. Die individuellen Wünsche bestimmen, in welchem Rahmen die Bestattung ausfallen wird. Eine pauschale Kostenaufstellung ist daher nicht möglich und auch in einem ersten Telefonat können nicht alle Kosten vorhergesagt werden, denn einige sind variabel und in der Höhe nicht absehbar.
In einem persönlichen Beratungsgespräch, in dem wir uns über Ihre Vorstellungen oder bereits festgelegten Verfügungen unterhalten, lassen sich die Positionen genau erfassen. Gerne erstellen wir Ihnen daraus eine umfassende Kostenübersicht nicht nur unserer Leistungen, sondern der gesamten Bestattung –
Grundsätzlich werden die Kosten einer Bestattung in drei Gruppen unterteilt:
Pauschalpreisangebote für eine Bestattung in Zeitungen oder im Internet nennen nicht den Endpreis, sondern in der Regel lediglich einen ungefähren Preisrahmen für einen Teil der Bestattungskosten.
Kostentragungspflicht
Zunächst ist immer der jeweilige Besteller / Auftraggeber einer Leistung kostentragungspflichtig.
Ansonsten gilt folgende Rangfolge:
In der Regel sind dies die nahen Angehörigen des Verstorbenen in folgender Reihenfolge:
Kostenübernahme durch das Amt für soziale Dienste (früher Sozialamt): "Sozialbestattung"
Es übernimmt die Bestattungskosten oder anteilige Bestattungskosten nur, wenn ein bestattungspflichtiger Angehöriger einen Antrag auf Kostenübernahme stellt und nach Vorlage von Unterlagen über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse Bedürftigkeit nachweisen kann (d. h. wenn ihm die Kostentragung nicht zugemutet werden kann).
Normalerweise muss die Zusage der Kostenübernahme durch das Sozialamt vor der Bestattung vorliegen (dem Bestatter nachgewiesen werden).
Der Standard für Sozialbestattungen umfasst folgende Leistungen:
(Die einzelnen Leistungen und Preise hierfür werden von Stadt zu Stadt unterschiedlich gehandhabt - teils haben die Kommunen Rahmenverträge mit bestimmten Bestattungsunternehmen geschlossen).
Nicht anerkannte Leistungen:
Auf jeden Fall muss bei einer Beauftragung eines Bestatters dieser informiert werden, wenn geplant ist, beim Sozialamt einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen.
Idealerweise erfolgt zuerst der Besuch beim Sozialamt und dann beim Bestatter mit einer Kostenübernahmeerklärung des Sozialamtes.