"Der Tod ist groß Wir sind die Seinen Lachenden Munds Wenn wir uns mitten im Leben meinen Wagt er zu weinen Mitten in uns"
- Rainer Maria Rilke
Was tun im Sterbefall
Zuhause
Rufen Sie eine Person Ihres Vertrauens an, die Ihnen gerade in den ersten kritischen Stunden beisteht und Ihnen wichtige Telefongespräche abnehmen kann. Wenn es im Sinne des Verstorbenen war, benachrichtigen Sie einen Pfarrer oder auch für sich selbst, wenn es Ihnen ein Bedürfnis ist, einen Seelsorger.
Der Tod muss eindeutig von einem Arzt festgestellt werden: Rufen Sie bitte zuerst den Hausarzt an (nur falls dieser nicht erreichbar ist, stattdessen den ärztlichen Notdienst Tel. 116 117 - bitte den Personalausweis des Verstorbenen bereithalten).
Ein Notarzt kann sich darauf beschränken, eine "vorläufige Todesbescheinigung" auszustellen. In diesem Fall muss ein weiterer Arzt die eigentliche Leichenschau durchführen.
Der Arzt führt die ärztliche äußere Leichenschau durch und händigt Ihnen die Todesbescheinigung aus - sofern er zweifelsfrei eine natürliche Todesart feststellt.
Die Todesbescheinigung besteht aus zwei Umschlägen:
- Umschlag grün: nicht vertraulicher Teil
- Umschlag rot: verschlossener, vertraulicher Teil mit Angabe zur Todesursache (nur für Gesundheitsamt bzw. Amtsarzt)
Besonderheit:
Nicht natürliche oder ungeklärte Todesart / Einschaltung der Polizeibehörde
Findet der Arzt Anhaltspunkte für eine nicht natürliche Todesart oder ist für ihn unklar, ob es sich um einen natürlichen oder nicht natürlichen Tod handelt, ist er verpflichtet, die Polizei zu verständigen und deren Eintreffen abzuwarten.
Rufen Sie uns jetzt bitte an
Wir beantworten Ihre ersten Fragen und stimmen mit Ihnen in Ruhe die individuelle Reihenfolge ab für die Abschiednahme, Überführung und das persönliche Beratungsgespräch bei Ihnen oder in unseren Räumlichkeiten. Wir sagen Ihnen auch, welche Unterlagen Sie bereithalten sollen. Wenn Sie für das Ankleiden persönliche Kleidung wünschen, suchen Sie bitte vornehmlich Kleidung mit überwiegendem Naturfaseranteil aus und übergeben Sie uns diese, wenn möglich, vor Ort oder beim Erstgespräch.
Seniorenheim / Hospiz
Falls Sie nicht schon vorher ans Sterbebett gerufen wurden, werden Sie als Angehörige zuerst informiert und direkt danach der Arzt. Bis ein Arzt die Leichenschau vornimmt, vergehen oft mehrere Stunden. Eine Abschiednahme ist in der Regel auf dem Zimmer möglich, mindestens so lange, bis der Arzt da war. Meistens soll dann seitens der Einrichtung die Überführung zeitnah erfolgen, da vor Ort selten Kühlräume für Verstorbene vorgehalten werden.
Krankenhaus
Die Todesbescheinigung wird ausgestellt und das Pflegepersonal benachrichtigt den in der Krankenakte eingetragenen Angehörigen, falls dieser nicht schon vorher ans Sterbebett gerufen worden ist.
Der Verstorbene bleibt mindestens noch für zwei Stunden auf der jeweiligen Station. Danach erfolgt eine Verlegung in einen speziellen Kühlraum (Prosektur) bis zur Abholung durch einen Bestatter. Der Zugang zur Prosektur ist für Angehörige nicht möglich.
Tod innerhalb Deutschlands
Rufen Sie am besten sofort bei uns an – wir besprechen mit Ihnen in Ruhe, welche nötigen Schritte zu veranlassen sind.
Ein Arzt muss die ärztliche Leichenschau durchführen und bei natürlicher Todesart Ihnen die Unterlagen zur Weiterleitung an den Bestatter aushändigen.
Bei Tod in einem Krankenhaus erhält der Bestatter die Unterlagen in der Patientenverwaltung bei Abholung des Verstorbenen.
Tod im Ausland
Die erforderlichen Schritte sind vom jeweiligen Land abhängig, in dem der Tod eingetreten ist.
Rufen Sie uns deshalb immer sofort an, damit wir alle nötigen Maßnahmen in Ruhe besprechen können.
Besteht eine Versicherung zur Rückführung ins Heimatland, muss diese umgehend über den Sterbefall informiert werden.
Besonderheit: Nicht natürliche oder ungeklärte Todesart / Einschaltung der Polizei
Findet der Arzt Anhaltspunkte für eine nichtnatürliche Todesart, das heißt z. B. durch Fremd- oder Eigeneinwirkung (Tötungsdelikt, Unterlassung, Behandlungsfehler, Selbsttötung) oder jede Form von Unglücksfällen (auch z. B. Spättod nach jahrzehntelanger unfallbedingter Bettlägerigkeit) oder ist die Todesart ungeklärt, d. h. nicht ersichtlich, ob es sich um eine natürliche oder nichtnatürliche Todesart handelt, hat der Arzt sogleich die Polizeibehörde zu benachrichtigen.
Diese beschlagnahmt zunächst zeitweilig den Verstorbenen und veranlasst meistens eine Überführung des Verstorbenen durch einen Vertragsbestatter der Polizei, entweder in eine örtliche Leichenhalle oder zur Gerichtsmedizin für eine Obduktion durch Rechtsmediziner. In Krankenhäusern kann es auch nur zur zeitweiligen Beschlagnahmung vor Ort kommen (ohne Anordnung einer polizeilichen Überführung).
Die Polizei klärt z. B. bei einem Unfall in Zusammenarbeit mit der Gerichtsmedizin, ob der Tod bereits vor dem Unfall (beispielsweise durch Herzinfarkt oder Schlaganfall) eingetreten ist oder ob der Unfall die Todesursache war.
Nach Abschluss der erforderlichen Untersuchungen erteilt die Staatsanwaltschaft die Freigabe zur Bestattung.
Wichtig für Sie zu wissen:
Das Recht auf freie Wahl des Bestatters bleibt bestehen, Sie dürfen schon während der polizeilichen Ermittlung zur Beratung und Unterstützung uns als Bestatter Ihres Vertrauens hinzuziehen, um die Bestattung zu planen. Nach der Freigabe übernehmen wir die weitere Überführung.